Bei dem Objekt handelt es sich um ein Berlin typischen Altbau mit einer auffälligen Fassadengestaltung. Die liebevoll gestalteten Balkone mit verschnörkelten schmiedeeisernen Elementen unterstreichen den Gebäudecharme.
Das Gebäude verfügt über zwei separate Hauseingänge. Im liebevoll gestalteten Innenhof stehen Sitzgelegenheiten zum Verweilen sowie zahlreiche Fahrradstellplatze zur Verfügung. Im Dachgeschoss entstehen derzeit neue Büroeinheiten mit Terrassenflächen. Die Ausstattung lässt keine Wünsche offen und bietet alles, was Sie für ein produktives Arbeitsumfeld benötigen. Die Kombination aus historischem Charme und modernen Annehmlichkeiten macht dieses Objekt zu einem idealen Standort für kreative Köpfe und Unternehmen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.