Büro- und Hallenflächen mieten in bester Lage in der Storkower Straße
175.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht
vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem
Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung
vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im
Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen
ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht
entgegen.