Bei dem Bürohaus handelt es sich um einen sanierten Bürokomplex aus den 1930er Jahren, welches über die zwei Hauseingänge mit den Hausnummern 38 und 42 erschlossen wird. Auf dem Hof befinden sich hauseigene PKW-Stellplätze und Stellflächen für Fahrräder. Über die repräsentativen Eingangsbereiche und den Aufzügen gelangt man zu den Büroeinheiten. Diese können sowohl als Großraum-, Gruppen- oder Einzelbüros genutzt werden. Durch die hohen Decken und die großen Fenster wirken die Flächen besonders hell und großzügig. Alle Büroeinheiten verfügen über getrennte Sanitäreinheiten, eine Einbauküche und eine Anbindung an den Glasfaseranschluss.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.