Bei dem Objekt Dom Palais handelt es sich um ein Büro-, Wohn- und Geschäftshaus, Baujahr 1998.
Das Gebäude in traditioneller Architektur vermittelt durch seine konservative Gestaltung im Inneren mit seinem großzügigen Empfangsbereich und Äußeren eine gediegene, im besten Sinne bürgerliche Anmutung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.